Wer ist für die Einfahrtgenehmigung zuständig?
Bitte wenden Sie sich an Wolfried Trede, Valentina Baumgartner, Liane Stegemann oder Andreas Kucharski.
Wie sollte die Antragstellung erfolgen?
Bitte stellen Sie eine Woche vor Ihrem An- oder Ablieferungstermin einen formlosen Antrag an den Vorstand mit folgenden Angaben:
Sie können uns den Antrag per E-Mail oder per Brief-Post zukommen lassen. Oder den Brief in den Briefkasten Parz. 82 (L. Stegemann) einwerfen. Bitte nicht telefonisch!
Abschließende Begründungen können sein: Möbeltransport, Transport Baumaterialien, Entsorgung von Schutt/Schnittgut, größere Lieferung Mutterboden.
Firmen, die im Auftrag von UnterpächterInnen die Grünanlage befahren müssen, haben eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz direkt im Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig und bei Frau Edlich telefonisch 90296-4231 zu beantragen. Hier wird auch ein Torschlüssel ausgehändigt, der nach dem Ende der Arbeiten wieder abzugeben ist. Für alle entstandenen Schäden an der Grünanlage haftet die Firma.
Schlüsselübergabe und Rückgabe bitte vorab besprechen
Die Pfandgebühr für den Schlüssel beträgt 35,00 EUR gegen Quittung und schriftlicher Einfahrgenehmigung. Die Rückzahlung erfolgt bei Abgabe des Schlüssels.
Die Entsorgungsfirmen (Tolinski und Basel) haben Schlüssel erhalten. Die genannten Kriterien mussten mit dem Bezirksamt/Ordnungsamt abgestimmt werden, daher auch der Hinweis, dass „Zuwiderhandlungen nach dem Grünanlagengesetz verfolgt werden“.
Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen EigentümerInnen, die Bezirksämter und privaten GrundstückseigentümerInnen, über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der KleingärtnerInnen verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die KleingärtnerInnen weiter verpachten.
Bei Interesse an einem Kleingarten bewerben Sie sich bitte direkt bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband.
Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten richten sich nach dem Wert der Parzelle (Laube und Pflanzenaufwuchses). Der Wert der Parzelle wird bei PächterInnen-Wechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR. Der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 EUR für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit einmaligen Kosten wie z. B. den Aufnahmebeiträgen, Umlagen u. ä. verbunden. Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 500 EUR pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins, öffentliche Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom
Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss des Unterpachtvertrages verpflichtet sich die/der PächterIn die in diesen Vorschriften getroffenen Regelungen einzuhalten
Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/
Weitere Informationen finden Sie beim Bezirksverband Berlin Lichtenberg.
Merkmale eines Kleingartens
Quelle: http://www.gartenfreunde-liberg.de/
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