Informationen

  • Einfahrgenehmigung

    Wer ist für die Einfahrtgenehmigung zuständig?

    Bitte wenden Sie sich an Wolfried Trede, Valentina Baumgartner, Liane Stegemann oder Andreas Kucharski.


    Wie sollte die Antragstellung erfolgen?

    Bitte stellen Sie eine Woche vor Ihrem An- oder Ablieferungstermin einen formlosen Antrag an den Vorstand mit folgenden Angaben:

    •  Fahrzeug-Typ und KFZ-Kennzeichen,
    •  Begründung zur Einfahrt,
    •  Erreichbarkeit/Telefonnummer der AntragstellerIn.

    Sie können uns den Antrag per E-Mail oder per Brief-Post zukommen lassen. Oder den Brief in den Briefkasten Parz. 82 (L. Stegemann) einwerfen. Bitte nicht telefonisch!


    Abschließende Begründungen können sein: Möbeltransport, Transport Baumaterialien, Entsorgung von Schutt/Schnittgut, größere Lieferung Mutterboden.


    Firmen, die im Auftrag von UnterpächterInnen die Grünanlage befahren müssen, haben eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz direkt im Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig und bei Frau Edlich telefonisch 90296-4231 zu beantragen. Hier wird auch ein Torschlüssel ausgehändigt, der nach dem Ende der Arbeiten wieder abzugeben ist. Für alle entstandenen Schäden an der Grünanlage haftet die Firma.


    Schlüsselübergabe und Rückgabe bitte vorab besprechen


    Die Pfandgebühr für den Schlüssel beträgt 35,00 EUR gegen Quittung und schriftlicher Einfahrgenehmigung. Die Rückzahlung erfolgt bei Abgabe des Schlüssels.


    Die Entsorgungsfirmen (Tolinski und Basel) haben Schlüssel erhalten. Die genannten Kriterien mussten mit dem Bezirksamt/Ordnungsamt abgestimmt werden, daher auch der Hinweis, dass „Zuwiderhandlungen nach dem Grünanlagengesetz verfolgt werden“.


  • Merkblätter, Anträge, Formulare, Gesetze

  • Verbände

  • Abwasserentsorgung

  • Broschüren und Zeitschriften

  • Podcast und Empfehlungen

  • Informationen für BewerberInnen auf einen Kleingarten

    Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen EigentümerInnen, die Bezirksämter und privaten GrundstückseigentümerInnen, über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der KleingärtnerInnen verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die KleingärtnerInnen weiter verpachten.


    Bei Interesse an einem Kleingarten bewerben Sie sich bitte direkt bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband.


    Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten richten sich nach dem Wert der Parzelle (Laube und Pflanzenaufwuchses). Der Wert der Parzelle wird bei PächterInnen-Wechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR. Der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 EUR für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit einmaligen Kosten wie z. B. den Aufnahmebeiträgen, Umlagen u. ä. verbunden. Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 500 EUR pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins, öffentliche Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom


    Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss des Unterpachtvertrages verpflichtet sich die/der PächterIn die in diesen Vorschriften getroffenen Regelungen einzuhalten


    Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/


    Weitere Informationen finden Sie beim Bezirksverband Berlin Lichtenberg.


    Merkmale eines Kleingartens

    1. Nutzung: 1/3 für den Anbau von Obst und Gemüse, 1/3 Ziergarten für Blumen, Ziersträucher etc.
    2. Anlegen eines Komposthaufens
    3. Sammlung von Regenwasser
    4. Artenreiche Pflanzung von Nutz- und Zierpflanzen
    5. Pflege verschiedener Obstarten (Erhaltung auch alter Obstsorten, sofern die Bäume tragen
    6. Pflanzen (Gehölze), Blumen mit fortlaufendem Blütenflor (Insekten-Nahrung) verschiedener Gemüsesorten
    7. Nutzung der Beete vom Frühjahr bis zum Herbst
    8. Integrierter Pflanzenschutz
    9. Freie Flächen mit Gründungspflanzen zu gegebener Zeit einsäen
    10. Mulchen von unbedecktem Boden unter Sträuchern (z.B. Grasschnitt)
    11. Anlegen von Gemüse-Mischkulturen
    12. In einer Ecke des Kleingartens auch Wildpflanzen gedeihen lassen
    13.  Vielseitiges Kräuterbeet anlegen (Kräuterspirale)
    14.  Anlegen von Hügel- oder Hochbeeten (dient u.a. der Verrottung von stärkerem Ast-Material)
    15. Nisthilfen für Nützlinge schaffen (besonders für Insekten, wie Bienen, Hummeln, Florfliegen usw.)
    16. Trockenmauern in begrenztem Ausmaß oder Steinhaufen (sind Appartements für wärmeliebende Kleintiere) errichten
    17. Nistkästen für einzelne Vogelarten an geeigneten Stellen anbringen
    18. Totholz oder Reisighaufen an geeigneten Stellen aufschichten
    19. Teich als Feuchtbiotop (möglichst ohne Goldfische) anlegen
    20. Laube oder Sitzplatz mit Kletterpflanzen umranken lassen
    21. Wildblumen säen
    22. Düngung mit Kompost, Stalldung, Kräuterjauche, organischen Dünger (Hornspäne), Mineraldünger (z.B. Gesteinsmehle)
    23. Anlegen von wasserdurchlässigen Wegen
    24. Pflanzenschutz mit Schere, Gelbtafeln, Leimringen und zulässigen Pflanzenschutzmitteln (keine Pestizide)
    25. Anlegen von Schnitthecken aus möglichst heimischen Gehölzen (Liguster, Schlehe usw.) als Außenbegrenzung
    26. Pflanzung längst heimischer Stauden
    27. Gestaltung von vorhandenen Freiflächen in der Gartenanlage (heimische Sträucher, Bäume, evtl. mit Anbringung von Lehrtafeln, Sitzbänke)
    28. Fortlaufende Ergänzung von Maßnahmen der naturnahen Gestaltung von Kleingartenanlagen
    29. Weiterbildung der Gartenfreunde mit Fachvorträgen (Winterschulung) oder Erlangung von Sachkundenachweisen

    Quelle: http://www.gartenfreunde-liberg.de/

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