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Einfahrgenehmigung
Wer ist für die Einfahrtgenehmigung zuständig?
Bitte wenden Sie sich an Wolfried Trede, Valentina Baumgartner, Liane Stegemann oder Andreas Kucharski.
Wie sollte die Antragstellung erfolgen?
Bitte stellen Sie eine Woche vor Ihrem An- oder Ablieferungstermin einen formlosen Antrag an den Vorstand mit folgenden Angaben:
- Fahrzeug-Typ und KFZ-Kennzeichen,
- Begründung zur Einfahrt,
- Erreichbarkeit/Telefonnummer der AntragstellerIn.
Sie können uns den Antrag per E-Mail oder per Brief-Post zukommen lassen. Oder den Brief in den Briefkasten Parz. 82 (L. Stegemann) einwerfen. Bitte nicht telefonisch!
Abschließende Begründungen können sein: Möbeltransport, Transport Baumaterialien, Entsorgung von Schutt/Schnittgut, größere Lieferung Mutterboden.
Firmen, die im Auftrag von UnterpächterInnen die Grünanlage befahren müssen, haben eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz direkt im Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig und bei Frau Edlich telefonisch 90296-4231 zu beantragen. Hier wird auch ein Torschlüssel ausgehändigt, der nach dem Ende der Arbeiten wieder abzugeben ist. Für alle entstandenen Schäden an der Grünanlage haftet die Firma.
Schlüsselübergabe und Rückgabe bitte vorab besprechen
Die Pfandgebühr für den Schlüssel beträgt 35,00 EUR gegen Quittung und schriftlicher Einfahrgenehmigung. Die Rückzahlung erfolgt bei Abgabe des Schlüssels.
Die Entsorgungsfirmen (Tolinski und Basel) haben Schlüssel erhalten. Die genannten Kriterien mussten mit dem Bezirksamt/Ordnungsamt abgestimmt werden, daher auch der Hinweis, dass „Zuwiderhandlungen nach dem Grünanlagengesetz verfolgt werden“.
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Merkblätter, Anträge, Formulare, Gesetze
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Verbände
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Abwasserentsorgung
Anbieter zur Abwasserentsorgung
Dichtheitsprüfungen
Da sich unsere Anlage im Wasserschutzgebiet IIIA befindet, müssen für alle abflusslosen Abwassersammelgruben alle 10 Jahre eine sogenannte Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
An Sachverständige, die Dichtheitsprüfungen innerhalb von Wasserschutzgebieten vornehmen, werden folgende Anforderungen gestellt:
- Öffentlich bestellter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder
- Inhaber des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ (RAL-GZ 961) oder des RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft „Grundstücksentwässerung“ (RAL-GZ 968) mit der entsprechend erforderlichen Beurteilungsgruppe (D, G oder D-GE) oder eines gleichwertigen Gütezeichens mit einer Gütesicherung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung oder
- Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation (Zertifikat Sachkundenachweis zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen von Grundstückentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden) mit entsprechendem Fremdüberwachungsvertrag (entspricht RAL-Güte-sicherungsvertrag) für die jeweilige Einzelmaßnahme (gemäß RAL-GZ 961 oder 968) und
- Nachweis zur Messeinrichtung (Dichteprüfgerät) über die Messgenauigkeit des Verfahrens (über 10 h) durch ein Prüfzeugnis einer Prüfstelle für Messeinrichtungen (Landesgewerbeanstalt LGA Würzburg, Zulassungsnummer vom Prüfgerät) und
- Nachweis eines gültigen Kalibrierzertifikats für den Messwertaufnehmer, Durchführung der Kalibrierintervalle entsprechend den Vorgaben des Geräteherstellers.
Sachverständige können unter anderem bei den folgenden Organisationen in Erfahrung gebracht werden:
- Gütegemeinschaft Kanalbau (Ausführungsbereich D) Postfach 1369 in 53583 Bad Honnef, Tel.: (02224) 9384-0, E-Mail: info@kanalbau.com
- Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung (Ausführungsbereich G oder D-GE), Theodor-Heuss-Allee 17 in 53773 Hennef, Tel.: (02242) 872-226, E-Mail: info@gs-ge.de
- Inhabern des Gütezeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“ der Zertifizierung Bau GmbH, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, Tel.: 030-20314-133
- Öffentlich bestellte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer, IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
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Broschüren und Zeitschriften
- Das bunte Grün – Kleingärten in Berlin: Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Wissenswertes über den Kleingarten, unter anderem: Was ist ein Kleingarten? Was ist kleingärtnerische Nutzung?
- Gartenfreund, Verbandszeitschrift für das Kleingartenwesen
- Landlust Magazin
- kraut&rüben
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Podcast und Empfehlungen
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Informationen für BewerberInnen auf einen Kleingarten
Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen EigentümerInnen, die Bezirksämter und privaten GrundstückseigentümerInnen, über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der KleingärtnerInnen verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die KleingärtnerInnen weiter verpachten.
Bei Interesse an einem Kleingarten bewerben Sie sich bitte direkt bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband.
Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten richten sich nach dem Wert der Parzelle (Laube und Pflanzenaufwuchses). Der Wert der Parzelle wird bei PächterInnen-Wechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR. Der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 EUR für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit einmaligen Kosten wie z. B. den Aufnahmebeiträgen, Umlagen u. ä. verbunden. Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 500 EUR pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins, öffentliche Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom
Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss des Unterpachtvertrages verpflichtet sich die/der PächterIn die in diesen Vorschriften getroffenen Regelungen einzuhalten
Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/
Weitere Informationen finden Sie beim Bezirksverband Berlin Lichtenberg.
Merkmale eines Kleingartens
- Nutzung: 1/3 für den Anbau von Obst und Gemüse, 1/3 Ziergarten für Blumen, Ziersträucher etc.
- Anlegen eines Komposthaufens
- Sammlung von Regenwasser
- Artenreiche Pflanzung von Nutz- und Zierpflanzen
- Pflege verschiedener Obstarten (Erhaltung auch alter Obstsorten, sofern die Bäume tragen
- Pflanzen (Gehölze), Blumen mit fortlaufendem Blütenflor (Insekten-Nahrung) verschiedener Gemüsesorten
- Nutzung der Beete vom Frühjahr bis zum Herbst
- Integrierter Pflanzenschutz
- Freie Flächen mit Gründungspflanzen zu gegebener Zeit einsäen
- Mulchen von unbedecktem Boden unter Sträuchern (z.B. Grasschnitt)
- Anlegen von Gemüse-Mischkulturen
- In einer Ecke des Kleingartens auch Wildpflanzen gedeihen lassen
- Vielseitiges Kräuterbeet anlegen (Kräuterspirale)
- Anlegen von Hügel- oder Hochbeeten (dient u.a. der Verrottung von stärkerem Ast-Material)
- Nisthilfen für Nützlinge schaffen (besonders für Insekten, wie Bienen, Hummeln, Florfliegen usw.)
- Trockenmauern in begrenztem Ausmaß oder Steinhaufen (sind Appartements für wärmeliebende Kleintiere) errichten
- Nistkästen für einzelne Vogelarten an geeigneten Stellen anbringen
- Totholz oder Reisighaufen an geeigneten Stellen aufschichten
- Teich als Feuchtbiotop (möglichst ohne Goldfische) anlegen
- Laube oder Sitzplatz mit Kletterpflanzen umranken lassen
- Wildblumen säen
- Düngung mit Kompost, Stalldung, Kräuterjauche, organischen Dünger (Hornspäne), Mineraldünger (z.B. Gesteinsmehle)
- Anlegen von wasserdurchlässigen Wegen
- Pflanzenschutz mit Schere, Gelbtafeln, Leimringen und zulässigen Pflanzenschutzmitteln (keine Pestizide)
- Anlegen von Schnitthecken aus möglichst heimischen Gehölzen (Liguster, Schlehe usw.) als Außenbegrenzung
- Pflanzung längst heimischer Stauden
- Gestaltung von vorhandenen Freiflächen in der Gartenanlage (heimische Sträucher, Bäume, evtl. mit Anbringung von Lehrtafeln, Sitzbänke)
- Fortlaufende Ergänzung von Maßnahmen der naturnahen Gestaltung von Kleingartenanlagen
- Weiterbildung der Gartenfreunde mit Fachvorträgen (Winterschulung) oder Erlangung von Sachkundenachweisen
Quelle: http://www.gartenfreunde-liberg.de/